Nutzungsdauer der Feuerlöscher

Die gewöhnliche Nutzungsdauer von Feuerlöschern liegt je nach Geräteart
zwischen 20 und 25 Jahren. Daraus leiten sich Aussonderungsfristen ab,
die nach Gerätearten unterschiedlich sind:

Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdruckfeuerlöscher: 20 Jahre
Pulver-, Wasser-, Schaumaufladefeuerlöscher: 25 Jahre
Kohlendioxidfeuerlöscher: 25 Jahre

Feuerlöscher sind auf Grund ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte, die
damit der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegen. Weitere Anforderungen
ergeben sich aus Herstellungs-Zulassungsspezifikationen, die auf Normen
und gesetzlichen Regelwerken beruhen.

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