In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische
Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht
für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der
Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen
müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern
ausgestattet werden. Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die
als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder
verpflichtet, der Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.
Siehe auch Nds. Bauordnung §44 (5)
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